Im Job-BSK wird arbeitsplatzorientiert Sprache vermittelt – mit Fokus auf Kommunikation, Fachsprache und individuellem Sprachcoaching für den Berufsalltag. Der Kurs richtet sich an Personen mit Deutschkenntnissen auf Niveau A2 oder B1.
Kursart: Job-BSK Pflege in Berlin
Kursbeginn: 18.11.2025
Kursende: 09.04.2026
Unterrichtszeiten: 13:30 - 16:45 Uhr
Unterrichtstage: Dienstag und Donnerstag (Teilzei)
Kursform: Virtuelles Klassenzimmer
Standort: Wedding & Reinickendorf
Anschrift: Osloer Str. 18b, 13359 Berlin oder Markstr. 37, 13409 Berlin
Telefon: 030 577 1081 - 20
E-Mail: info@seconos.de
Information: Die ANMELDUNG ist ab 21.10.2025 in unserem Büro in der Osloer Straße 18b oder Markstr. 37 möglich.
Standort: Berlin-Reinickendorf
Anschrift: Markstr. 37, 13409 Berlin
Telefon: 030 577 1081 - 10
Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente zur Anmeldung mit:
- Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs (vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit oder vom BAMF)
- Pass oder Personalausweis
- Ggf. vorhandene Sprachzertifikate
Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs:
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder II, sind arbeits- oder ausbildungssuchend oder erhalten Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Der Kurs schließt ohne Zertifikatsprüfung ab. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, die die erreichten Lernfortschritte dokumentiert.
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.