Spezialkurs Frühpädagogik B2 in Berlin

BSK-232-MA

Der Kurs richtet sich an Zugewanderte und andere Interessierte, die im frühpädagogischen Bereich tätig sind, dort tätig werden möchten oder eine entsprechende Ausbildung bzw. Weiterbildung anstreben. Vermittelt werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 sowie kommunikative Kompetenzen für den Berufsalltag in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Die Teilnehmenden lernen, sicher und professionell mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kooperationspartnern zu kommunizieren. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf Niveau B1.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Termindaten zum Kursangebot

Kursart: Spezialkurs Frühpädagogik B2 in Berlin

Kursbeginn: 25.11.2025

Kursende: 29.04.2026

Unterrichtszeiten: 09:00 - 12:15 Uhr

Unterrichtstage: Montag bis Freitag (Vollzeit)

Kursform: Präsenzunterricht

Anmeldung zum Kurs

Standort: Reinickendorf

Anschrift: Markstr. 37, 13409 Berlin

Telefon: 030 577 1081 - 10

E-Mail: info@seconos.de

Information: Die ANMELDUNG ist ab 28.10.2025 in unserem Büro in der Markstr. 37 möglich.

Kursort

Standort: Berlin-Reinickendorf

Anschrift: Markstr. 37, 13409 Berlin

Telefon: 030 577 1081 - 10

Informationen zur Anfahrt finden Sie hier

Weitere Informationen

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Inhalten und mehr!

Anmeldung / Voraussetzungen

Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente zur Anmeldung mit:
- Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs (vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit oder vom BAMF)
- Pass oder Personalausweis
- Ggf. vorhandene Sprachzertifikate

Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs:
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder II, sind arbeits- oder ausbildungssuchend oder erhalten Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Abschlussart

Die Kursart B2 endet mit der entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Der Kursträger ermöglicht den Teilnehmenden das Ablegen der Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Teilnehmende erhalten nach Auswertung der Prüfung ein Zertifikatsergebnis. Teilnehmende, die keine Zertifikatsprüfung ablegen (bei Kursen mit fachspezifischer Ausrichtung) oder die Prüfung auch bei der Wiederholung nicht bestehen, erhalten vom Kursträger eine Teilnahmebescheinigung, die Angaben zu den erreichten Lernfortschritten enthält.

Förderung

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.