Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B1 in Berlin

BSK-186-MA

Der Kurs B1 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, und an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV). Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Termindaten zum Kursangebot

Kursart: Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B1 in Berlin

Kursbeginn: 16.09.2024

Kursende: 17.02.2025

Unterrichtszeiten: 13:00 - 16:15 Uhr

Unterrichtstage: Montag bis Freitag (Vollzeit)

Kursform: Präsenzunterricht

Anmeldung zum Kurs

Standort: Wedding & Reinickendorf

Anschrift: Osloer Str. 18b, 13359 Berlin oder Markstr. 37, 13409 Berlin

Telefon: 030 577 1081 - 20

E-Mail: info@seconos.de

Information: Die ANMELDUNG ist ab 19.08.2024 in unserem Büro in der Osloer Straße 18b oder Markstr. 37 möglich.

Kursort

Standort: Berlin-Reinickendorf

Anschrift: Markstr. 37, 13409 Berlin

Telefon: 030 577 1081 - 10

Informationen zur Anfahrt finden Sie hier

Weitere Informationen

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Inhalten und mehr!

Anmeldung / Voraussetzungen

Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente zur Anmeldung mit:
- Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs (vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit oder vom BAMF)
- Pass oder Personalausweis
- Ggf. vorhandene Sprachzertifikate

Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs:
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder II, sind arbeits- oder ausbildungssuchend oder erhalten Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Abschlussart

Die Kursart B1 endet mit der entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Der Kursträger ermöglicht den Teilnehmenden das Ablegen der Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Teilnehmende erhalten nach Auswertung der Prüfung ein Zertifikatsergebnis. Teilnehmende, die keine Zertifikatsprüfung ablegen (bei Kursen mit fachspezifischer Ausrichtung) oder die Prüfung auch bei der Wiederholung nicht bestehen, erhalten vom Kursträger eine Teilnahmebescheinigung, die Angaben zu den erreichten Lernfortschritten enthält.

Förderung

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.