Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem
fortgeschrittenen
Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die
Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit
Migrationshintergrund.
Nachfolgend finden Sie unser aktuelles Kursangebot der Berufssprachkurse in Berlin. Klicken Sie für weitere Informationen auf das jeweilige Kursangebot.
Kursbeginn: 27.01.2025
Unterrichtszeiten:
09:00 - 13:15 Uhr
Standort:
Osloer Str. 18b, 13359 Berlin
Kursbeginn: 30.01.2025
Unterrichtszeiten:
08:45 - 13:00 Uhr
Standort:
Markstr. 37, 13409 Berlin
Kursbeginn: 18.02.2025
Unterrichtszeiten:
09:00 - 13:15 Uhr
Standort:
Markstr. 37, 13409 Berlin
Beginntermine für April bis Juni:
Voraussichtlich ab Mitte März verfügbar
Information:
Die Kursbeginne werden mit dem BAMF quartalsweise abgestimmt. Die Beginntermine für April bis Juni werden nach der Abstimmung im März zeitnah veröffentlicht.
Mit dem Sprachniveau B1 ist auch eine Teilnahme am Job-BSK möglich. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:
Weitere Informationen zum Job-Berufssprachkurs (Job-BSK) ab B1
Beginntermine:
Aktuell keine Termine
Information:
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2025 werden seitens des BAMF derzeit keine Kurse mit Zielniveau B1 gefördert. Wir informieren Sie hier, sobald es Neuigkeiten gibt.
Mit dem Sprachniveau A2 ist auch eine Teilnahme am Job-BSK möglich. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:
Weitere Informationen zum Job-Berufssprachkurs (Job-BSK) ab A2
Beginntermine:
Aktuell keine Termine
Information:
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2025 werden seitens des BAMF derzeit keine Kurse mit Zielniveau C1 gefördert. Wir informieren Sie hier, sobald es Neuigkeiten gibt.
Beginntermine:
Aktuell keine Termine
Information:
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2025 werden seitens des BAMF derzeit keine Kurse mit Zielniveau A2 gefördert. Wir informieren Sie hier, sobald es Neuigkeiten gibt.
Passgenauer Spracherwerb am Arbeitsplatz - Sprache lernen, die im Berufsalltag gebraucht wird!
Die Job-Berufssprachkurse (Job-BSK) vermitteln
praxisnahe Sprachkenntnisse, die im Arbeitsalltag direkt anwendbar sind. Ziel ist es, den
berufsbegleitenden Spracherwerb für Beschäftigte zu erleichtern und den Einstieg in
Unternehmen zu
unterstützen. Die Kurse umfassen berufsbezogenes Kommunikationstraining, spezifische Vertiefungen
und individuelles Sprachcoaching.
Mit einer Dauer von 100 bis 150 Unterrichtseinheiten werden sie flexibel in Teilzeit oder
Vollzeit
angeboten. Die Kurse richten sich an Erwachsene mit mindestens A2-Niveau, die bereits beschäftigt
sind oder eine konkrete Anstellung in Aussicht haben. Die Kurse werden durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge gefördert.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Job-Berufssprachkurs (Job-BSK) ab A2 / B1
Nachfolgend finden Sie weitere Materialien wie Flyer, Informationsblätter etc.
Haben Sie noch weitere Fragen oder möchten sich zum Kurs anmelden? Nehmen Sie zu uns Kontakt auf oder kommen Sie zur Anmeldung:
Seconos Qualifications & Services GmbH
Standort-Wedding
Osloer Str. 18b
13359 Berlin
Standort-Reinickendorf
Markstr. 37
13409 Berlin
Beratung und Anmeldung:
Montag bis Freitag
09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt:
Telefon: 030 577 1081 - 20
E-Mail: info@seconos.de
Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente zur Anmeldung mit:
- Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs
(vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit oder vom BAMF)
- Pass oder Personalausweis
- Ggf. vorhandene Sprachzertifikate
Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs:
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder II, sind arbeits- oder ausbildungssuchend oder
erhalten Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Die Berufssprachkurse erweitern das Sprachförderangebot des Bundes für Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist die Verbesserung der Chancen der Teilnehmenden auf Integration in den Arbeitsmarkt, in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen bzw. der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Berufssprachkurse vermitteln arbeitsuchenden und beschäftigten Migrantinnen und Migranten ebenso wie Geflüchteten berufsbezogene Deutschkenntnisse zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Berufssprachkurse bieten Zugewanderten, EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Deutschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt, in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen zu verbessern.