Der Kurs B2 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Kursart: Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B2 in Berlin
Kursbeginn: 15.01.2025
Kursende: 10.06.2025
Unterrichtszeiten: 09:00 - 12:15 Uhr
Unterrichtstage: Montag bis Freitag (Vollzeit)
Kursform: Präsenzunterricht
Standort: Wedding & Reinickendorf
Anschrift: Osloer Str. 18b, 13359 Berlin oder Markstr. 37, 13409 Berlin
Telefon: 030 577 1081 - 20
E-Mail: info@seconos.de
Information: Die ANMELDUNG ist ab 18.12.2024 in unserem Büro in der Osloer Straße 18b oder Markstr. 37 möglich.
Standort: Berlin-Wedding
Anschrift: Osloer Str. 18b, 13359 Berlin
Telefon: 030 577 1081 - 20
Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente zur Anmeldung mit:
- Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs (vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit oder vom BAMF)
- Pass oder Personalausweis
- Ggf. vorhandene Sprachzertifikate
Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs:
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder II, sind arbeits- oder ausbildungssuchend oder erhalten Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Die Kursart B2 endet mit der entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Der Kursträger ermöglicht den Teilnehmenden das Ablegen der Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Teilnehmende erhalten nach Auswertung der Prüfung ein Zertifikatsergebnis. Teilnehmende, die keine Zertifikatsprüfung ablegen (bei Kursen mit fachspezifischer Ausrichtung) oder die Prüfung auch bei der Wiederholung nicht bestehen, erhalten vom Kursträger eine Teilnahmebescheinigung, die Angaben zu den erreichten Lernfortschritten enthält.
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.